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60 Jahre EB400x304
1964 - 2024

Wingamm v01

Vorschau

12./13.04.2024 EB-Slalom-TT Ambri

25./26.05.2024 Nat. Slalom Ambri

30.06.2024 Bergrennen Reitnau

13.07.2024 EB-Jubiläumsfest 60 J.

01.09.2024 OiB Büren a/d Aare

(Termine provisorisch!)

Veranstaltungen

25 Mai
EB-Vereinsslalom Ambri
Datum 25. Mai 2024

Informationen folgen

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25 Mai
CH-Slalom-M. Ambri
25. Mai 2024 - 26. Mai 2024

Doppelveranstaltung

Informationen folgen

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29 Jun
EB-Stamm
29. Juni 2024 18:00
Zum Besuch lädt ein:
pa20 1
 
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30 Jun
Bergrennen Reitnau
30. Juni 2024

Informationen folgen

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13 Jul
EB-Jubiläum 60 Jahre
13. Juli 2024

Informationen folgen

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Feedbacks

Marco Geering
05.04.2019, 15:14
Wie jedes Jahr ein Topevent um sich auf die Saison vorzubereiten.
VIelen Dank für die wie immer tolle Organisation und allen Helfern die Ihr … read more
Franziska Maissen
02.06.2022, 15:50
Danke EB für das gelungen Wucheändi …
Wi immer genial xsi ?

EB-Sponsorcup/-Rennsport-Pokal

Information

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Verein

EB-News 2023

news2020
 

Einmal mehr hat uns unser Mitglied Victor Fischer (www.vfischergrafics.ch) mit einem schönen Titelbild für unsere News beglückt!

Traditionsgemäss sind darauf unsere amtierenden Titelträger abgebildet.

  • Dennis Wolf, Renault Classic Cup
  • Martin Bürki, Schweizer Slalom- und Berg-Meisterschaft
  • Reto Meisel, Schweizer Bergmeisterschaft Tourenwagen
  • Sandro Zeller, Drexler-Automotive Formel 3 Cup

Archiv Titelseiten der EB-News

Aufgrund des Umfangs unserer News und des zur Verfügung stehenden Speicherplatzes auf dem Server, können wir leider keine PDF-Version bereit stellen. Für weitere gedruckte Exemplare wenden Sie sich bitte hier an uns. Besten Dank für Ihr Verständnis.


Redaktion

Redaktion: Rebecca Feller, E-Mail

Korrektur: Peter Brauer, Bern
Druck: Druckerei Glauser, Fraubrunnen

Termine der Ausgaben 2023

 AusgabeRedaktionsschlussvoraussichtlicher  Versand 
1 / 2023  3. März 2023  11. April 2023
2 / 2023  19. Mai 2023  27. Juni 2023
3 / 2023  21. Juli 2023  29. August 2023
4 / 2023  3. November 2023  12. Dezember 2023

Inserenten 2023

FirmaAdressePLZOrtWebsite (http(s)://www.)
ARTWORK Victor Fischer Aarauerstrasse 15 5023 Biberstein motorsportart.ch
Auto Wolf AG Bernstrasse 249 3627 Heimberg autowolf.ch
Carex Autozubehör AG Felbenstrasse 14 9403 Goldach carex.ch
DMS GmbH Untergasse 23 4538 Oberbipp dmsanhaenger.ch
Garage Greub AG Hauptstrasse 20 3475 Riedtwil greub-riedtwil.ch
Garage Messmer GmbH Fahrgasse 24 4629 Fulenbach garagemessmer.ch
GnussArt GmbH Reutergässli 7 3374 Wangenried gnussart.ch
KONSAG Stapfackerweg 14 3805 Goldswil konsag.ch
Peter Gaffuri AG Thunstrasse 235 3074 Muri gaffuri.ch
Schläppi Race-Tec GmbH Hausenstrasse 68 3860 Meiringen schlaeppi-racing.ch
soLynx gmbh Dörfli 84B 3617 Fahrni b. Thun solynx.ch
Aktiv Verlag Obermühle 3 6370 Stans aktivverlag.ch
Architektur Jürg Gasser Gwattstrasse 87a 3645 Gwatt jg-architektur.ch
Druckerei Glauser AG Bahnhofstrasse 9 3312 Fraubrunnen glauserdruck.ch
Garage Sägesser AG Rubigenstrasse 1 3076 Worb saegesser-worb.ch
Garage M Steiner GmbH Industriestrasse 9 3672 Oberdiessbach steinermotorsport.ch
Horag Hotz Racing AG Kreuzlingenstr. 3 8583 Sulgen horag.com
Joe Wyss Driving Events Niesenblickweg 32 3655 Sigriswil joewyssdriving.ch
Joe Wyss, Architekt STV/FAI Niesenblickweg 32 3655 Sigriswil  
MAGO Automobile Kirchackerweg 31 3122 Kehrsatz mago-automobile.ch
Proficar GmbH Postfach 1 4522 Rüttenen fahrzeug-miete.ch
Raiffeisenbank Steffisburg Höchhusweg 4 3612 Steffisburg raiffeisen.ch
Restaurant Bären Sand Sand 3322 Schöhnbühl baeren-sand.ch
Swidro Drogerie Elmer GmbH Landshutstrasse 10 3315 Bätterkinden swidro-drogerie-elmer.ch
Carwab Zelgstrasse 61 3661 Uetendorf carwab.ch
Concepta Design Ey 13 3063 Ittigen concepta.ch
Restaurant zur Sennerei Losenegg 3619 Eriz sennerei-eriz.ch
WM Racing Postfach 123 8842 Unteriberg wm-racingcar.com
Ulrich Motorsport Dorfplatz 3 3114 Niederwichtrach ulrich-motorsport.ch

Reihenfolge: Nach Inserategrössen und darin alphabetisch

Hauptsponsoren

 

carex
 

 

Wir danken unseren Sponsoren für die grossartige Unterstützung!
Ohne den Support von dieser Seite, wäre es uns nicht möglich unseren Nachwuchs und einen clubinternen Cup mit Preisgeldausschüttung zu realisieren! Deshalb wollen wir Sorge zu ihm tragen und die Aufschriften reglementskonform auf den Wettbewerbs-Fahrzeugen anbringen!

 

 

 

Statuten

Wichtige Anmerkung!

Die hier veröffentliche Version ist eine Kopie der gedruckten Fassung. Rechtsgültig ist immer und in jedem Fall das gedruckte und an die Mitglieder abgegebene Dokument. Hier als PDF...

Wichtig: Die männliche Form wird auch für die weibliche angewendet!

 

Name, Sitz und Zweck

  1. Unter dem Namen EQUIPE BERNOISE besteht seit 1964 ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.
  2. Der Sitz des Vereins ist Bern per Adresse: EQUIPE BERNOISE, Postfach, 3097 Liebefeld.
  3. Die EQUIPE BERNOISE bezweckt die Ausübung des Automobilrennsportes im Speziellen und fördert das Interesse an dieser Sportart im Allgemeinen.
    Die Aufgaben des Vereins sind unter anderem:
    1. Die gegenseitige Unterstützung von Mitgliedern an motorsportlichen Veranstaltungen
    2. Der Erwerb der Bewerberlizenz der Nationalen Sporthoheit für die Fahrer
    3. Die Organisation und Durchführung interner Veranstaltungen (Rennen, Trainings, gesellige Anlässe, etc.)
    4. Die Hilfe an Mitglieder bei sportlichen und technischen Problemen
    5. Die Pflege der Kameradschaft
    6. Der Stammtisch.

Mitgliedschaft

  1. Die EQUIPE BERNOISE setzt sich folgendermassen zusammen:
    1. Mitglieder
      Alle Mitglieder haben das Stimm- und Wahlrecht.
      Auch juristische Personen können als Mitglieder aufgenommen werden.
      Diese geniessen nur eine Stimme.

    2. Juniorenmitglieder
      sind alle Mitglieder, welche das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben. Sie haben die Möglichkeit, an vereinsinternen Veranstaltungen teilzunehmen, haben jedoch kein Stimm- und Wahlrecht. Aufnahmegesuche als Juniorenmitglied müssen von einem Elternteil mitunterzeichnet werden. Juniorenmitglieder bezahlen einen reduzierten Mitgliederbeitrag. Sie werden mit dem Erreichen des 18. Altersjahres automatisch zu Mitgliedern.
      Besitzen Junioren-Mitglieder eine von einem ASN ausgestellte Fahrerlizenz, werden sie automatisch in die Kategorie „Fahrer“ umgeteilt. Sie können an den klubinternen Pokalen und Meisterschaften teilnehmen. Das Stimm- und Wahlrecht erhalten sie aber erst mit Erreichen der Volljährigkeit.

    3. Ehrenmitglieder
      Mitglieder, welche gegenüber der EQUIPE BERNOISE oder dem Motorsport besondere Dienste geleistet haben, können durch die Hauptversammlung, auf Antrag des Vorstandes, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie haben ebenfalls das Stimm- und Wahlrecht.

    4. Fahrer (Zusatzbezeichnung)
      Mitglieder, welche an motorsportlichen Veranstaltungen teilnehmen, erhalten die Zusatzbezeichnung "Fahrer". Diese sind berechtigt, an motorsportlichen Veranstaltungen unter der Bewerbung EQUIPE BERNOISE an den Start zu gehen.

    1. Jeder Interessent wird auf schriftliches Gesuch hin vorerst provisorisch aufgenommen. Die definitive Aufnahme in den Verein erfolgt durch den Vorstand.
    2. Jedes Neumitglied, welches in die EQUIPE BERNOISE aufgenommen wird, hat eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten, deren Betragshöhe die Hauptversammlung bestimmt.

  2. Der Vorstand der EQUIPE BERNOISE ist berechtigt, Gäste im In- und Ausland unter der Bewerbung EQUIPE BERNOISE starten zu lassen.

  3. Die Mitgliedschaft erlischt:
    1. durch Austritt oder Tod
    2. durch Streichung
    3. durch Ausschluss

    Der Austritt ist ausschlisslich auf die ordentliche Hauptversammlung möglich. Wird dieser Termin nicht eingehalten, so läft die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr weiter. Bei Ausnahmefällen entscheidet der Vorstand. Mitglieder, welche ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, können auf Ende des laufenden Vereinsjahres gestrichen werden.

    Ein Mitglied kann durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es die Vereinsinterssen oder die Bestimmungen dieser Statuten in grober Weise verletzt.

  4. Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird alljährlich von der ordentlichen Hauptversammlung bestimmt. Die Höhe der der Beiträge der juristischen Mitglieder werden durch den Vorstand bestimmt. Der maximale Beitrag pro jahr und Mitglied darf Fr. 150.-- nicht übersteigen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

    Alle Mitglieder-Kategorien werden nach 50 Jahren Mitgliedschaft automatisch zu Freimitgliedern mutiert und von ihren Beitragspflichten befreit.

    Die Jahresbeiträge sind innert 30 Tagen nach Aufforderung zu leisten.

Organisation

  1. Die Organe der EQUIPE BERNOISE sind:
    1. die ordentliche Hauptversammlung
    2. die Mitgliederversammlung
    3. der Vorstand
    4. die Rechnungsrevisoren

  2. Die ordentliche Hauptversammlung wird einmal jährlich vom Vorstand zur Behandlung von Anträgen einberufen. Sie findet in der regel im Monat Februar statt. Die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung hat mindestens 20 Tage vor Termin auf schriftlichem Wege zu erfolgen.

  3. Die Geschäfte der ordentlichen Hauptversammlung sind:
    1. Entgegennahme der Berichte und der Jahresrechnung
    2. Wahl des Präsidenten
    3. Wahl des übrigen Vorstandes
    4. Wahl der Rechnungsrevisoren
    5. Ernennung von Ehrenmitgliedern
    6. Streichung und Anschluss von Mitgliedern
    7. Revision der Statuten
    8. Festsetzung der Jahresbeiträge
    9. Jahresprogramm
    10. Behandlung von Anträgen, welche dem Präsidenten mindestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden müssen.
    11. Die Auflösung des Vereins, die Ernennung eines Liquidators oder einer Liquidationskommission.

  4. Zu gültigen Versammlungsbeschlüssen bedarf es der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Die Abstimmungen erfolgen offen oder auf Verlangen geheim.

  5. Für den Beschluss der Auflösung der EQUIPE BERNOISE bedarf es der absoluten Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, wird eine Mitgliederversammlung einberufen. An dieser Versammlung müssen drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten dem Auflösungsbeschluss zustimmen.

  6. Die Mitgliederversammlung kann durch Verfügung des Präsidenten, auf Beschluss des Vorstandes oder auf begründetes Begehren von mindestsens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. Sie beschliesst über die auf der Einladung aufgeführten Traktanden.
    Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat mindestens 10 Tage vor Termin durch Zirkular an sämtliche Mitglieder zu erfolgen.

  7. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Sekretär, dem Kassier sowie ein bis fünf Beisitzer. Die Konstitution des Vorstandes ist Sache der Hauptversammlung. Der Vorstand wird durch die Hauptversamm-lung für die Dauer eines Jahres gewählt. Ueber den Vorstand kann in globo abgestimmt werden, dagegen wird der Präsident in besonderer Abstimmung erkoren resp. bestätigt.
    Die Amtsdauer eines im Verlaufe eines Vereinsjahres gewählten Vorstands-mitgliedes läuft auf die nächstfolgende Hauptversammlung ab.

  8. Der Vorstand vertritt die EQUIPE BERNOISE gegen aussen. Zu seinen Befugnissen gehören:
    • Die Führung der laufenden Geschäfte.
    • Die Vorbereitung der Traktanden für die Hauptversammlung.
    • Die Bestimmung von Delegierten der EQUIPE BERNOISE.
    • Die Information der Mitglieder durch geeignete Medien wie zum Beispiel Club-News und der Internet-Homepage.
    • Die Durchführung von Rennen und geselligen Anlässen.
    • Der Erwerb und die Erneuerung der Bewerberlizenz.
    • Die Ernennung von Sonderkommissionen und Komitees zur Durchführung von vereinsinternen Anlässen.
    • Die Bewilligung zur Finanzierung von Vereinsgeschäften bis zum Betrag von max. Fr. 10'000.-- pro Geschäft.
    • Die Erstellung der Ranglisten des EB-Rennsportpokals sowie der internen Jahresmeisterschaft sowie anderer Vereins-Meisterschaften.

    1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn vom Gesamtvorstand mindestens das absolute Mehr der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Damit ein Beschluss gültig ist, bedarf es der einfachen Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
    2. Zeichnungsberechtigt für die EQUIPE BERNOISE sind alle Vorstandsmitglieder. Für einschneidende Belange betreffend der EQUIPE BERNOISE müssen kollektiv der Präsident und der Vizepräsident oder einer der Genannten zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied unterzeichnen.

  9. Aus den Reihen der Mitglieder werden anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung alljährlich zwei Rechnungsrevisoren gewählt. Diese dürfen dem Vorstand nicht angehören. Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten über dieselbe dem Vorstand, zuhanden der ordentlichen Hauptversammlung, schriftlich einen Bericht. Sie sind befugt, jederzeit Zwischenrevisionen durchzuführen.

  10. Geschäftsjahr
    Das Geschäftsjahr der EQUIPE BERNOISE entspricht dem Kalenderjahr. Dies gilt für sämtliche Geschäfte inklusive der Mitgliedschaft.

  11. EB-Rennsportpokal/Jahresmeisterschaft
    Alljährlich auf Ende des Kalenderjahres wird dem besten Fahrer der gestiftete "EB-Rennsportpokal" zugesprochen. Zusätzlich werden Mitglieder, die Gesamtsieger in der Schweizermeisterschaft oder in anderen anerkannten Meisterschaften geworden sind, mit einem Spezialpreis ausgezeichnet. In der Jahersmeisterschaft wird ein Wanderpreis sowie Naturalpreise vergeben. Diese werden anlässlich der Rangverkündigungen im Anschluss an die Hauprversammlung der EQUIPE BERNOISE übergeben.
    Über die Verteilung der Titel entscheiden in erster Linie die separaten, von der Hauptversammlung genehmigten Reglemente, und zweitinstanzlich der Vorstand.
    Die Reglemente "EB-Rennsportpokal" und "Jahresmeisterschaft" werden jährlich durch den Vorstand den Gegebenheiten angepasst und werden durch die Hauptversammlung genehmigt. Die Reglemente können auch im Internet angeschaut und heruntergeladen werden.

  12. Die Liquidation ist durch den Vorstand vorzunehmen, es sei denn, die Mitglieder- oder die Hauptversammlung ernenne einen Liquidator oder eine Liquidationskommission.
    Ergibt die Liquidation einen Überschuss, muss dieser in irgend einer Form dem Automobilrennsport zu Gute kommen.

  13. Die EQUIPE BERNOISE haftet für seine Verbindlichkeit ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen.
    Die EQUIPE BERNOISE anerkennt keine Haftung aus der sportlichen Tätigkeit seiner Mitglieder. Die Sorge für einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere bei Unfällen während den Trainings oder im Wettkampf, ist Sache der einzelnen Mitglieder.

Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 21. Februar 2014. Diese Neufassung wurde von der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.

Liebefeld, 16. Februar 2018

EQUIPE BERNOISE

Der Präsident: Evelyne Woodtli

Die Sekretärin: Cornelia Steck

Impressum

EQUIPE BERNOISE
Postfach
CH-3097 Liebefeld

E-Mail: info(at)equipebernoise(dot)ch 1) 
Internet: www.equipebernoise.ch

Präsidentin:
Evelyne Woodtli
CH-3054 Schüpfen

Bankverbindung:
Raiffeisenbank Steffisburg, CH-3612 Steffisburg, IBAN: CH48 8080 8007 1328 0170 2
Konto-Nummer lautend auf EQUIPE BERNOISE, Postfach, CH-3097 Liebefeld
EB QR Einzahlungsschein

Einzahlungsschein als PDF

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